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Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Kranken­zusatz­ver­si­che­rung

Krankenzusatzversicherung

Das Modell: Sie bleiben Mitglied Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und schließen zusätzlich eine Kranken-Zusatzversicherung ab, die Ihre Leistungsansprüche auf privates Niveau anhebt.

Wie in der privaten Vollversicherung können Sie die Kranken-Zusatzversicherung durch individuelle Tarifwahl an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen. Mit einer solchen Police lassen sich beispielsweise die Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten vollständig abfedern.

Wichtige Lücken schließen

Mit den aktuellen Einschnitten in die gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung wird die Kluft zwischen Kassen- und Privatpatient noch größer. Nicht jeder kann in die Private wechseln - mit einem privaten Ergänzungsschutz zusätzlich zu Ihrer gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung können Sie aber wichtige Lücken schließen.

Die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung kommt für Kosten auf, die nicht oder nicht vollständig von den gesetzlichen Kassen übernommen werden - z.B. für hochwertigen Zahnersatz, Brillen und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren, für die Vorzugsbehandlung im Krankenhaus und für ärztliche Leistungen im Ausland.

Ob ambulante, stationäre oder Zahnbehandlung - welche Leistungen Sie zusätzlich privat absichern sollten, hängt von Ihren persönlichen Ansprüchen ab. Vergleichen Sie in Ruhe - denn oft ist das Angebot, das Ihre Kasse macht, teurer als der leistungsgleiche Tarif eines privaten Krankenversicherers.

Leistungsumfang

Sie können ganz individuell aussuchen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Es steht eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Verfügung - mit so genannten stationären Tarifen können Sie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer oder die Eigenbeteiligung bei Kur- und Klinikaufenthalten ver­sichern.

Auch ein Krankenhaus-Tagegeld oder Krankentagegeld bei Arbeitsunfähigkeit kann vereinbart werden. Die Kosten für alternative Heilverfahren wie Akupunktur oder Homöopathie, für Zuzahlungen zu Medikamenten oder für medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte lassen sich mit ambulanten Tarifen auffangen.

Angesichts der Leistungskürzungen der gesetzlichen Kassen ist auch die Absicherung von Zahnersatz und Sehhilfen sinnvoll. Eine Pflege-Zusatzversicherung bietet finanziellen Schutz im Pflegefall.

Die private Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung zahlt die vollen Behandlungskosten im Ausland und im Ernstfall den teuren Krankentransport zurück nach Hause. Je nach gewähltem Tarif können Sie all diese Leistungen Ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechend kombinieren.

Gesetzlich, Privat oder Zusatz?

Alternative Versicherungsmöglichkeiten
Wer in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung pflichtversichert ist, kann sich für relativ niedrige monatliche Beiträge Zusatzleistungen sichern. Für andere wiederum ist die private Kranken­ver­si­che­rung die günstigere Alternative.  

Gesetzliche + Zusatztarif oder private Vollversicherung?
Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht der Leistungen von gesetzlicher Kranken­ver­si­che­rung, privater Kranken­ver­si­che­rung und Kranken­zusatz­ver­si­che­rung.

  Gesetzliche KV Krankenzusatztarif Private KV
Im Krankenhaus (stationär)
Auswahl des Krankenhauses Nächstgelegenes geeignetes Krankenhaus, keine Privatkliniken Je nach Tarif freie Klinikwahl. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen Freie Auswahl, auch Privatkliniken. Kurkliniken mit Zustimmung der Gesellschaft. Empfehlung: Vorher mit Gesellschaft abstimmen.
Unterbringung im Krankenhaus Mehrbettzimmer, Versicherter zahlt Selbstbeteiligung Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar Ein- oder Zweibettzimmer ohne Selbstbeteiligung versicherbar
Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt) Je nach Tarif Arzt eigener Wahl (Chefarzt
Arzthonorare für Krankenhaus-
behandlungen
Arzthonorare in den GKV-Fallpauschalen enthalten Je nach Tarif höhere Erstattung als in der GKV Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ)
Leistungen niedergelassener Ärzte
Auswahl des Arztes Beschränkt auf Kassenärzte Freie Arztwahl versicherbar Freie Arztwahl, sofern kein Hausarztmodell vereinbart
Honorare für Leistungen niedergelassener Ärzte Im Wesentlichen Erstattung von Versichertenpauschalen Je nach Tarif umfangreicher als GKV, z.B. Zuzahlungen und Praxisgebühr versicherbar Je nach Tarif deutlich höhere Kostenübernahme als GKV, Erstattung nach privatärztlicher Gebührenordnung (GOÄ)
Hilfsmittel (z.B. Brillen, Hörgerate, Prothesen etc.) Hilfsmittel nur in einfacher Ausführung, Zuzahlung erforderlich. Kostenübernahme für Sehhilfen nur bis zum 18. Lebensjahr Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich Absicherung von Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten usw. bis zu 100% möglich
Vorsorge-
untersuchungen
Eingeschränkte Vorsorge-
untersuchungen, z.B. Krebs-Früherkennung ab 20 bei Frauen, ab 35 bei Männern
Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall) Je nach Tarif deutlich höherer Leistungsumfang als GKV (z.B. Tumormarker, Ultraschall)
Psychotherapie Nach vorheriger Genehmigung durch GKV Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 % Je nach Tarif Erstattung bis zu 100 %
Heilpraktiker-
leistungen
Keine Heilpraktiker-leistungen Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar Behandlung durch Heilpraktiker ist versicherbar
Zahnarztleistungen
Zahn-
behandlung
100% nur für zugelassene Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für nicht von der GKV erstattete Leistungen Je nach Tarif bis zu 100% für alle Leistungen
Zahnersatz 50 bis 65% der günstigsten Regelversorgung Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz Je nach Tarif bis zu 100% auch für modernen und ästhetisch hochwertigen Zahnersatz
Zahnarzthonorare Nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) Zuzahlung zum Eigenanteil der Arztrechnung tarifabhängig bis zu 100% Je nach Tarif bis zum Höchstsatz der privatärztlichen Gebührenordnung (GOZ)

Wer sollte sich ver­sichern

Die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden immer größer. Grundsätzlich kann jeder gesetzlich Krankenversicherte seine Versorgung durch einen guten Ergänzungsschutz auf Privatniveau bringen - egal ob Angestellter, Arbeiter, Selbstständiger, Hausfrau, freiwilliges Mitglied oder Pflichtmitglied einer gesetzlichen Kasse.

Wer bereits eine private Kranken-Vollversicherung besitzt, sichert sich Extra-Leistungen am besten durch den Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif bei seinem privaten Krankenversicherer. Ob und in welchem Leistungsumfang zusätzliche Absicherungen notwendig sind, hängt von Ihren individuellen Ansprüchen und Bedürfnissen ab.

Sinnvoll ist die private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung für alle, die sich erstklassige medizinische Leistungen sichern und ihre finanzielle Belastung im Krankheitsfall verringern wollen.

Thema Kosten

Die Beiträge in der Kranken­zusatz­ver­si­che­rung werden auf der Grundlage von Eintrittsalter und Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss berechnet.

Je früher Sie also eine Private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung abschließen, desto günstiger ist auch der Beitrag.

Versicherer beurteilen den Gesundheitszustand
Allerdings informieren sich die privaten Krankenversicherer vor dem Abschluss einer Kranken­zusatz­ver­si­che­rung über Ihren Gesundheitszustand. Bei der Antragsstellung werden Ihnen Fragen nach Krank­hei­ten in den letzten Jahren, Unfällen, Klinikaufenthalten oder Zahnbehandlungen gestellt.

Für schwerwiegende oder noch nicht ausgeheilte Erkrankungen verlangen die Versicherer oft einen Beitragszuschlag oder schließen einzelne Erkrankungen vom Versicherungsschutz aus. Nicht jede Gesellschaft beurteilt die Risiken gleich - der Vergleich lohnt auf jeden Fall.

Beiträge steuerlich absetzbar
Aufwendungen für eine private Kranken­zusatz­ver­si­che­rung lassen sich übrigens steuerlich geltend machen: Krankenhaustagegeld und Krankengeld gelten als Vorsorgeaufwendungen und lassen sich in Grenzen als Sonderausgaben absetzen. Das gleiche gilt für die Beiträge zur Pflegezusatzversicherung.

Bessere Zahnversorgung

Der Eigenanteil der gesetzlich Krankenversicherten an Zahnbehandlungen und Zahnersatz steigt mit jeder neuen Gesundheitsreform.

Die gesetzlichen Kassen bezahlen nur noch einen befundorientierten Festzuschuss - ganz gleich, ob man sich für die Mindestversorgung entscheidet oder einen Zahnersatz will, der auch ästhetischen Ansprüchen gerecht wird.

Mit einer privaten Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung können Sie die Leistungslücke zwischen tatsächlichen Zahnersatzkosten und der Kassenerstattung schließen - wahlweise anteilig oder vollständig. Je nach Tarif werden Implantate, Keramikinlays und Verblendungen erstattet, auch Kosten für Zahn- und Kieferregulierung (Zahnspangen) können voll abgesichert werden. Zahnzusatztarife sind bei manchen Anbietern allerdings nicht alleine versicherbar, sondern nur in Verbindung mit stationären oder ambulanten Grundtarifen.

Laufende Behandlungen werden nicht erstattet
Vor Abschluss eines Zahnzusatztarifs verlangt der Versicherer in der Regel eine Untersuchung durch den behandelnden Zahnarzt, für fehlende Zähne wird meist ein Beitragszuschlag erhoben. Bereits eingeleitete Zahnersatzmaßnahmen sind bei allen Anbietern von der Leistung ausgeschlossen. Außerdem erstatten die Versicherer im Regelfall erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten.


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