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Ster­be­geld

Ster­be­geld

Sterbegeld

Die Ster­be­geldversicherung zahlt eine würdige Bestattung 

Das Ster­be­geld ist ersatzlos aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Heute ist jeder selbst für seine Be­stat­tungs­vor­sor­ge verantwortlich. Wenn Sie sich ein würdiges Begräbnis wün­schen und Ihre Angehörigen finanziell nicht mit den Kosten belasten wollen, können sie eine Ster­be­geldversicherung abschließen.

Sie können auch die Rückführung aus dem Ausland absichern
Die Ster­be­geldversicherung ist eine Kapital bildende Versicherung für den Todesfall. Wenn der Versicherte stirbt, wird die zuvor vereinbarte Summe - oft 5.000 bis 10.000 Euro - an die Angehörigen ausgezahlt, die mit dem Geld das Begräbnis finanzieren können. Bei einigen Anbietern sind zusätzlich die Kosten einer Rückführung aus dem Ausland versichert, wenn der Versicherte bei einer Auslandsreise verstirbt.

Tipp: Ehe- oder Lebenspartner können bei vielen Anbietern eine Be­stat­tungs­vor­sor­ge auf "verbundene Leben" abschließen. Stirbt die erste versicherte Person, wird ein festgelegter Prozentsatz der Versicherungssumme fällig, für den verbliebenen Partner wird die Versicherung dann beitragsfrei gestellt.


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