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Blog_Ehegatten_Notvertretungsrecht

Empfehlung: Das Thema Vorsorgevollmacht bleibt weiterhin für sich zu regeln 

 

Ab 1.1.2023 tritt das Ehegatten-Notvertretungsrecht in Kraft

  1. Gesetzeslage

In einem medizinischen Notfall dürfen verheiratete Paare per Gesetz gesundheitliche Entscheidungen für ihren Ehepartner/ihre Ehepartnerin treffen. Dies regelt das sogenannte Ehegatten-Notvertretungsrecht (Paragraf 1358 Bürgerliches Gesetzbuch), welches ab dem 1. Januar 2023 in Kraft tritt und eine Vertretung des jeweils anderen Ehepartners für maximal sechs Monate umfasst. Beachten Sie jedoch, dass dieses Recht nicht die Vermögenssorge oder den Zugriff auf das Konto Ihres Ehepartners umfasst.

  1. Bestätigung des Arztes erforderlich

Für die gegenseitig Vertretung in medizinischen Angelegenheiten ist eine schriftliche Bestätigung durch die behandelnden Ärzte notwendig, die maximal sechs Monate lang gültig ist. Danach muss eine Betreuung durch das Betreuungsgericht eingesetzt werden, wenn der betroffene Ehepartner weiterhin nicht in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen.

Das Notvertretungsrecht wird seitens der Bundesnotarkammer kritisch gesehen. Verheiratete Paare sollten besser eine Vorsorgevollmacht vorliegend haben

  1. Fazit

Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument, um die Betreuung im Ernstfall zu regeln, falls diese infolge von Krankheit, Unfall oder Alterung nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen zu treffen. Viele bevollmächtigen ihre Ehe- oder Lebenspartner und -partnerinnen, aber auch erwachsene Kinder oder Freunde können eine Vorsorgevollmacht erhalten.

Informieren Sie sich gründlich über die verschiedenen Möglichkeiten und entscheiden Sie dann, ob eine Vorsorgevollmacht für Sie in Frage kommt.